Aktualisierung bezgl. der E-Rezeptes:
Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts hat am 1. Juli 2023 begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.
Quelle: KBV
Ab dem 01.01.24 sollte das eRezept verpflichtender Standard werden und Ärzte, welche dazu (technisch) nicht in der Lage oder willens sind, mit einer Honorarstrafe belegt werden. Tatsächlich steht das Digitalgesetz am 22.02.24 auf der Tagesordnung des Bundestages. Der offizielle Stand ist hier ersichtlich: dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens-digital-gesetz-digig/303311
Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz vielleicht doch noch auf dem letzten Meter scheitert, oder sich zumindest verzögert.
Unsere Praxis plant die Einführung des eRezeptes folgendermaßen, Zielsetzung ist ein möglichst langes Beibehalten der bewährten Strukturen:
Sie bestellen Ihre Rezepte wie gewohnt vor und diese werden vorbereitet. Sie holen dann Ihr Rezept unter Vorlage der Krankenkassenkarte zwischen (NEU!) 12 bis 12.30h in der Praxis ab. Nachdem im Quartal erstmalig Ihre Krankenkassenkarte eingelesen worden ist, kann auch ein eRezept vorbestellt werden. Allerdings erst dann.
Wir verzögern damit die in unseren Augen für Sie nachteilige Variante des eRezeptes:
Da vor der Rezeptausgabe geprüft werden muss, dass der Patient weiterhin versichert ist und wenn ja wo, erfolgt zunächst die Vorlage der Krankenkassenkarte. Erst dann kann das eRezept erstellt beziehungsweise vorbereitet werden. Sie verlieren damit die Möglichkeit der Vorbestellung (unser Rezepttelefon sowie die Online-Rezeptbestellung werden damit nutzlos) und der sofortigen Mitnahme, denn erst dann kann Ihr Arzt das eRezept elektronisch unterzeichen. Dieser Vorgang kollidiert aber mit der Sprechstunde und wird erhebliche Wartezeiten nach sich ziehen. Oder Sie finden sich nach der Vorlage der Krankenkassenkarte und Ihrer Bestellung vor Ort am Folgetag zur Abholung ein.
Kurzfassung: Vorlage der Krankenkassenkarte -> Erstellung des Rezeptes -> Freigabe durch den Arzt in der sprechstundenfreien Zeit -> Abholung z. B. des Ausdruckes
Die geschürten Hoffnungen, sich durch das eRezept Wege zu sparen oder gar eine Ganzjahresverordnug zu erhalten, sind gänzlich utopisch und weltfremd. Es wird keine Anwendung finden. In der Realität werden Abläufe behindert und verzögert.
Wir werden die verlängerte Apaptationsphase nutzen, das bestmöglichste Verfahren zu entwerfen. Fragen dazu gerne in die Kommentare.
Zu Ihrer Information: Für Privatpatienten ist das eRezept aktuell noch nicht „aktiviert“.