Online Rezeptbestellung

Bitte beachten Sie, dass nur Dauerverordnungen unserer Praxis vorbestellt werden können. Dies sind Medikamente, die Sie explizit als Dauermedikation erhalten haben und weiterhin eingenommen werden sollen. Verordnungen anderer Fachärzte, Medikamente, welche wir noch nie oder in der Intention einer einmaligen Therapie verordnet haben, können hier nicht bestellt werden. Dies bedarf der vorherigen Klärung in unserer Sprechstunde. Gleiches gilt für Vertreterpatienten.

In unseren Urlaubszeiten ist eine Bestellung nicht möglich, diese kann erst im Anschluß bearbeitet werden. Konkret heißt das, die Bestellungen sind erst am zweiten Werktag nach dem Urlaub ab 11 Uhr abholbereit.

Mit der Einführung des E-Rezeptes ergeben sich folgende Änderungen:

– Wir benötigen zunächst Ihre Krankenkassenkarte, ansonsten ist die Ausstellung eine E-Rezeptes nicht möglich und wir werden weiterhin ein rotes („altes“) Kassenrezept ausstellen.

– Liegt Ihre Krankenkasse vor, werden die vorbestellten (E-)Rezepte zu folgenden Uhrzeiten freigeschaltet:

Montags – Freitags frühestens 12:30h und zusätzlich Montags ca. 17.00h und Donnerstags ca. 18.00h.

(Vorausgesetzt es gibt keine Schließzeiten bei Feiertagen etc.)

Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen. Weitere Anmerkungen zum E-Rezept können Sie hier nachlesen.

Kurzfassung: Ohne Versichertenkarte kein E-Rezept, bei (technischen) Sörungen rotes „altes“ Rezept. Einfachstes Vorgehen: Am Tag 2 nach der Bestellung in die Apotheke gehen, liegt das E-Rezept nicht vor, ist es für Sie wie früher auch, in der Praxis zur Abholung bereit.

Nicht als E-Rezept möglich: BTM-Rezepte, Hilfsmittel wie Teststreifen, Nadeln etc.

     
     


     
     


     
     

    Bitte denken Sie daran, bei der Abholung Ihre Krankenkassenkarte vorzulegen. Liegt diese nicht vor, können wir Ihre Rezepte nicht weiterleiten.