Update vom 22.10.23
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patienten!
Das RKI empfiehlt für bestimmte Patienten oder Konstellationen eine neuerliche Coronaimpfung.
Wir planen mit diesen nach den diesjährigen Grippeschutzimpfungen zu beginnen, parallele Verabreichungen führen wir nicht durch.
In unserem Newsletter und auf unserer Internetseite werden wir Sie über den Startzeitpunkt und über die Onlinebuchbarkeit informieren.
Update: Die ersten Termine werden ab Mitte November sein. Es wird ausschließlich der Impfstoff der Firma BioNTec (TM) Anwendung finden.
Kurzfassung zur Impfempfehlung (nur die für unsere Praxis relevante Auswahl):
Geimpft werden sollte, wer seit 12 Monaten keinen immunogenen (Impfung oder Infektion) Kontakt hatte:
- Menschen ab 60 Jahren
oder
- Pflegeheimbewohner
- medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
- Patienten mit erhöhtem Risiko:Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können: – Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
– Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
– Adipositas
– ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
– Trisomie 21
– Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
– aktive neoplastische Krankheiten
Die vollständige Empfehlung können Sie hier nachlesen: rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Stellungnahme-COVID-19-Varianten-adaptierte-Impfstoffe.html
Bitte bringen Sie für die Impfung diesen Bogen vollständig ausgefüllt mit: Anmeldebogen Coronaimpfung (Bitte nicht vorher in der Praxis hinterlegen.)
Schnellcheck:
Sie sind Bestandspatient unserer Praxis. Sie hatten in den letzten 12 Monaten keine Coronaimpfung oder Corona-Infektion, Sie hatten in den letzten 4 Wochen keine andere Impfung, es besteht keine Schwangerschaft*
und Sie gehören zu einer der folgenden Patientengruppen:
1. Alter ab 60 Jahren
2. Patient mit Vorerkrankungen, welche es erhöhtes Risiko begründen (siehe oben)
3. Patient mit beruflicher Indikation oder Kontaktperson (selbstformulierter Nachweis ist gesondert mitzubringen)
Sollten die Konditionen zutreffen, buchen Sie sich bitte einen Impftermin. Sollten diese Konditionen ganz oder teilweise nicht zutreffen, besteht laut RKI keine Indikation für eine Impfung und der Impfstoff inklusive der ärztlichen Beratungsleistung fiele in den Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen deren Kosten privat zu begleichen sind. Eine Möglichkeit, den Impfstoff für soclhe Zwecke zu beschaffen, ist uns aktuell nicht bekannt.
Zur indikationsgerechten Buchung klicken Sie bitte auf das Praxislogo:
Es werden fortlaufend neue Termine freigegeben, wenn sich abzeichnet, dass Bedarf bei unseren Patienten besteht.
Für Fragen steht Ihnen die Kommentarfunktion unterhalb dieses Beitrages zur Verfügung.
* Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Gynäkologen zur Prüfung der Impfnotwendigkeit und -unbedenklichkeit oder bitten Sie diesen um die Durchführung.
Liebes Praxis Team,
Meine letzte Corona Impfung war am 18.01.2023. Ich möchte eine Auffrischung und erlaube mir die Anfrage ob ein Impftermin im November oder Dezember möglich ist.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Jürgen Stüber
Die Jahresfrist ist damit noch nicht „rum“. – Bitte fassen Sie den Januar ins Auge.
Ist Asthma eine chronische Grunderkrankung?
Ein behandlungsbedürftiges Asthma bronchiale fällt unter
„– Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane“,
also ja!
Wie ist denn behandlungsbedürftig definiert? Ich nehme tägliche mein Cortisonspray und habe dadurch keine Anfälle mehr und Lungenfunktionstest ist Ok.
Im Prinzip genau so. Es besteht eine chronische Erkrankung, die eine (medikamentöse) Behandlung erfordert.
Nach meiner Auffassung besteht die Indikation für eine Coronaauffrischimpfung.
Liebes Praxisteam,
ich möchte gerne wieder eine Coronaauffrischungsimpfung, die Termine sind nur am Morgen.
Berufsbedingt kann ich erst ab 15:30 in die Praxis kommen.
Besteht die Möglichkeit auch Nachmittagstermine zu vergeben?
Beste Grüße
Stefan Taube
Sehr geehrter Herr Taube!
Wegen der am Nachmittag dünneren personellen Besetzung konnten wir bisher keinen Nachmittag planen. Leider müssen wir auch immer 6er-Kohorten bilden, da der Impfstoff nur so geliefert wird. Wir werden uns intern noch einmal zusammensetzen, ob/ was wir im Dezember etwas organsieren können.
Mit freundlichen Grüßen
K. Krumbiegel
Wir haben Nachmittagstermine für den 14.12. für Berufstätige freigegeben.