Wir stellen ein…

 aktuelle Stellenangebote unserer Praxis für (1) medizinische Fachangestellte, (2) einen angestellten Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Facharzt/ Fachärztin für Innere Medizin/hausärztlich, (3) einen Weiterbildungsassistenten/ -assistentin für Allgemeinmedizin, (4) eine Auszubildende zur MFA

(Stand 28.02.2024)

 

(1) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit insgesamt 4 Ärzten sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Medizinische Fachangestelllte (m/w/d) in TZ oder VZ.


Allgemeinmedizinische Erfahrung ist wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Es erfolgt eine gründliche Einarbeitung.

Wir bieten:
– Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten individuell abgestimmte Dienstzeiten
– Arbeitsvertrag an Tarifvertrag angelehnt, großzügige Urlaubsregelung
– Selbstredend Dokumentation der Überstunden mit bevorzugt Freizeitausgleich oder Auszahlung
– Leistungsabhängige Sonderzahlungen und Fahrkostenzuschuss

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

oder via Email an: kontakt@hausarztelmshorn.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, allen Zeugnissen sowie ggf. Zertifikate über Fortbildungen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

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(2) Unsere wachsende hausärztliche Gemeinschaftspraxis im Zentrum Elmshorns mit aktuell 3 Ärzten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n

Facharzt für Allgemeinmedizin/ hausärztlich tätigen Internisten bzw. eine Fachärztin für Allgemeinmedizin/ hausärztlich tätige Internistin in VZ/ TZ.

Die Praxis umfasst die komplette hausärztliche Versorgung inklusive aller gängigen Chronikerprogramme. Beide Ärzte haben die Zusatzbezeichnung diabetologische und geriatrische Grundversorgung.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

 

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

oder per Email an

kontakt@hausarztelmshorn.de

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Einen ersten Eindruck über unsere Praxis können Sie auch auf unserer Internetseite gewinnen: www.hausarztelmshorn.de

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(3) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Elmshorn sucht

eine/n

Arzt oder eine Ärztin/ Weiterbildungsassistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin in VZ oder auch TZ.

Wir (ein Facharzt für Allgemeinmedizin und ein Facharzt für Innere Medizin/ hausärztlich – Zertifikate Psychosomatik, Geriatrie, Diabetologie, Reisemedizin) bieten dem Kollegen/ der Kollegin das breite Spektrum der hausärztlichen Medizin bei attraktiven und planbaren Arbeitszeiten, sowie der Möglichkeit zum selbständigen Arbeiten.

Die Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin liegt nach alter WBO für bis zu 30 Monate vor, die Weiterbildungsbefugnis nach neuer WBO liegt für 36 Monate vor.

Der internistische (und optimalerweise nach alter WBO der chirurgische) Anteil der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sollte bereits absolviert sein. Dies halten wir für eine unabdingbare Voraussetzung.

 

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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(4) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestelllten (m/w/d).


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

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(5) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Medizinischen Fachangestelllte auf 450-Euro-Basis (m/w/d).


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

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(6) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Reinigungshilfe auf 450-Euro-Basis für eine zusätzliche Grundreinigung (m/w/d).


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

Labortermine oder Blutabnahmetermine online buchen

ImpfungGelegentlich erreicht uns die Frage beziehungsweise die Anfrage, auch Termine für eine Blutabnahme oder einen anderen Labortermin online buchen zu können.

Dies ist nicht vorgesehen und wird auch zukünftig nicht möglich sein!

Wir betrachten einen solchen Termin und insbesondere die Auswahl der entsprechenden Laborparameter als ureigene ärztliche Leistung und bitten höflich darum, vorab einen Sprechstundentermin bei den jeweiligen behandelnden Arzt zu machen. Hier planen wir dann den diagnostischen Pfad und terminieren die weitere Umsetzung.

Gleiches gilt z. B. für Impfungen außerhalb der jährlichen Auffrischimpfungen.

Sollten Sie einen Termin absagen wollen, finden Sie hier einfache und schnelle Möglichkeiten. Update: Nun auch über die Doctolibapp möglich!

Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU

ärztliche ImpfbescheinigungIn bestimmten Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Anforderung ausgestellt werden. Dazu muss der Patient in der Praxis bekannt, also Bestandspatient sein und es muss von einem milden Verlauf ausgegangen werden können. Die Dauer wird ebenfalls zeitlich limitiert werden, da ab einem gewissen Punkt ein unerwarteter Verlauf vermutet werden muss und der Kontrolle bedarf.

Zur Vorbestellung füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus. Montags bis Freitags können Sie diese dann um 12 Uhr aus der Praxis abholen. Bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten! Während unserer Abwesenheit können wir natürlich keine AUs ausstellen, dies ist auch nachträglich nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unsere Vertretung.

Das Formular finden Sie im Hauptmenü unter dem Punkt „Die Praxis“ -> „Telefonische AU vorbestellen“, diese Dienstleistung ist nur möglich, solange diese offiziell genehmigt worden ist.

Hausärztemangel

…oder mit den Worten von Herrn Spahn: „Es zwingt Sie niemand, Kassenarzt zu sein.“

Die Elmshorner Nachrichten präsentieren heute einen Artikel, welcher für das Verständnis der aktuellen Lage hilfreich ist.

Auf der Seite kann man sich den Artikel anhören: shz.de/lokales/elmshorn-barmstedt/artikel/warum-ein-elmshorner-arzt-fuer-einen-hausbesuch-nur-53-cent-erhaelt-46718813

Quelle: shz.de

In Folge werde ich noch auf einige Aspekte näher eingehen.

z. B. „Langzeitblutdruckmessung 19 ct“

Am „Budgetende“ wird eine Langzeitblutdruckmessung noch mit 19 ct vergütet. Auf der Kostenseite stehen ca. 1500 € für die Beschaffung des Gerätes, Verschleißteile wie Akkus ud Manschetten, jährliche Wartung und TÜV, Personalaufwand (Reinigung, Anlegen, Terminierung, Auslesen)  mindestens 6,50 €.

19 ct – 6,50 € ( – anteilige Kosten aus Beschaffung siehe oben ) = MINUS 6,31 € für jede Untersuchung und bei dieser Rechnung hat sich noch kein Arzt mit den Ergebnissen beschäftigt.

Kommentar: Dass unsere Praxis bis vor kurzem 3 Geräte hatte, zeigt deutlich, dass wir Medizinier und keine Betriebswirtschaflter sind.

Einführung des eRezeptes

Aktualisierung bezgl. der E-Rezeptes:

Das E-Rezept

Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts hat am 1. Juli 2023 begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.

Quelle: KBV

Ab dem 01.01.24 sollte das eRezept verpflichtender Standard werden und Ärzte, welche dazu (technisch) nicht in der Lage oder willens sind, mit einer Honorarstrafe belegt werden. Tatsächlich steht das Digitalgesetz am 22.02.24 auf der Tagesordnung des Bundestages. Der offizielle Stand ist hier ersichtlich: dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens-digital-gesetz-digig/303311

Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz vielleicht doch noch auf dem letzten Meter scheitert, oder sich zumindest verzögert.

Unsere Praxis plant die Einführung des eRezeptes folgendermaßen, Zielsetzung ist ein möglichst langes Beibehalten der bewährten Strukturen:

Sie bestellen Ihre Rezepte wie gewohnt vor und diese werden vorbereitet. Sie holen dann Ihr Rezept unter Vorlage der Krankenkassenkarte zwischen (NEU!) 12 bis 12.30h in der Praxis ab. Nachdem im Quartal erstmalig Ihre Krankenkassenkarte eingelesen worden ist, kann auch ein eRezept vorbestellt werden. Allerdings erst dann.

Wir verzögern damit die in unseren Augen für Sie nachteilige Variante des eRezeptes:

Da vor der Rezeptausgabe geprüft werden muss, dass der Patient weiterhin versichert ist und wenn ja wo, erfolgt zunächst die Vorlage der Krankenkassenkarte. Erst dann kann das eRezept erstellt beziehungsweise vorbereitet werden. Sie verlieren damit die Möglichkeit der Vorbestellung (unser Rezepttelefon sowie die Online-Rezeptbestellung werden damit nutzlos) und der sofortigen Mitnahme, denn erst dann kann Ihr Arzt das eRezept elektronisch unterzeichen. Dieser Vorgang kollidiert aber mit der Sprechstunde und wird erhebliche Wartezeiten nach sich ziehen. Oder Sie finden sich nach der Vorlage der Krankenkassenkarte und Ihrer Bestellung vor Ort am Folgetag zur Abholung ein.

Kurzfassung: Vorlage der Krankenkassenkarte -> Erstellung des Rezeptes -> Freigabe durch den Arzt in der sprechstundenfreien Zeit -> Abholung z. B. des Ausdruckes

Die geschürten Hoffnungen, sich durch das eRezept Wege zu sparen oder gar eine Ganzjahresverordnug zu erhalten, sind gänzlich utopisch und weltfremd. Es wird keine Anwendung finden. In der Realität werden Abläufe behindert und verzögert.

Wir werden die verlängerte Apaptationsphase nutzen, das bestmöglichste Verfahren zu entwerfen. Fragen dazu gerne in die Kommentare.

Zu Ihrer Information: Für Privatpatienten ist das eRezept aktuell noch nicht „aktiviert“.

 

Coronaimpfungen Herbst 2023

Update vom 22.10.23

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patienten!

Das RKI empfiehlt für bestimmte Patienten oder Konstellationen eine neuerliche Coronaimpfung.

Wir planen mit diesen nach den diesjährigen Grippeschutzimpfungen zu beginnen, parallele Verabreichungen führen wir nicht durch.

In unserem Newsletter und auf unserer Internetseite werden wir Sie über den Startzeitpunkt und über die Onlinebuchbarkeit informieren.

Update: Die ersten Termine werden ab Mitte November sein. Es wird ausschließlich der Impfstoff der Firma BioNTec (TM) Anwendung finden.

 

Kurzfassung zur Impfempfehlung (nur die für unsere Praxis relevante Auswahl):

Geimpft werden sollte, wer seit 12 Monaten keinen immunogenen (Impfung oder Infektion) Kontakt hatte:

  • Menschen ab 60 Jahren

oder

  • Pflegeheimbewohner
  • medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
  • Patienten mit erhöhtem Risiko:Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:    – Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
    – Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
    – Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
    – Adipositas
    – ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
    – Trisomie 21
    – Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
    – aktive neoplastische Krankheiten

Die vollständige Empfehlung können Sie hier nachlesen: rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Stellungnahme-COVID-19-Varianten-adaptierte-Impfstoffe.html

Bitte bringen Sie für die Impfung diesen Bogen vollständig ausgefüllt mit: Anmeldebogen Coronaimpfung (Bitte nicht vorher in der Praxis hinterlegen.)

 


Schnellcheck:

Sie sind Bestandspatient unserer Praxis. Sie hatten in den letzten 12 Monaten keine Coronaimpfung oder Corona-Infektion, Sie hatten in den letzten 4 Wochen keine andere Impfung, es besteht keine Schwangerschaft*

und Sie gehören zu einer der folgenden Patientengruppen:

1. Alter ab 60 Jahren

2. Patient mit Vorerkrankungen, welche es erhöhtes Risiko begründen (siehe oben)

3. Patient mit beruflicher Indikation oder Kontaktperson (selbstformulierter Nachweis ist gesondert mitzubringen)

Sollten die Konditionen zutreffen, buchen Sie sich bitte einen Impftermin. Sollten diese Konditionen ganz oder teilweise nicht zutreffen, besteht laut RKI keine Indikation für eine Impfung und der Impfstoff inklusive der ärztlichen Beratungsleistung fiele in den Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen deren Kosten privat zu begleichen sind. Eine Möglichkeit, den Impfstoff für soclhe Zwecke zu beschaffen, ist uns aktuell nicht bekannt.

Zur indikationsgerechten Buchung klicken Sie bitte auf das Praxislogo:

 

Es werden fortlaufend neue Termine freigegeben, wenn sich abzeichnet, dass Bedarf bei unseren Patienten besteht.

 

Für Fragen steht Ihnen die Kommentarfunktion unterhalb dieses Beitrages zur Verfügung.

 

* Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Gynäkologen zur Prüfung der Impfnotwendigkeit und -unbedenklichkeit oder bitten Sie diesen um die Durchführung.

Praxenkollaps – Hausärztemangel und Probleme der ambulanten ärztlichen Versorgung

Zu Ihrer Information eine Zusammenstellung.

Praxenkollaps KBV

Aktionsseite der KBV: praxenkollaps.info

 

 

Praxenkollaps

Aktionsbündnis Praxenkollaps: praxenkollaps.de

 

Potsdamer Primärärzte

Verein für fachärztliche Primärmedizin Potsdam: primaerfachaerzte-potsdam.de

 

Ärztliche Berufspolitik

Ärztliche Berufspolitik auf Facebook: facebook.com/groups/arzt.berufspolitik

 

Insbesondere den offenen Brief der Potsdamer Primärärzte möchte ich hier als maximale Ausformulierung der Situation zitieren:

 

Offener Brief der Potsdamer Haus- und Primärärzte
„Verein für fachärztliche Primärmedizin in Potsdam e. V.“

An:
Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Frau Landesgesundheitsministerin Dr. Ursula Nonnemacher
und
Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherungen
Sehr geehrter Herr Lauterbach,
Sehr geehrte Frau Nonnemacher,
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Betriebskosten in unseren Praxen und dennoch ausbleibenden adäquaten Honoraranhebungen kommt es für uns niedergelassenen Primär- und Hausärzte kontinuierlich zu einem relativen Einkommensverlust – eine Entwicklung die Ihnen bekannt ist, die wir als Geringschätzung unserer Arbeit interpretieren und nicht länger hinnehmen können. Ihren Vorwurf des „Jammerns auf hohem Niveau“ sowie die mediale Verbreitung von pauschalen und schlecht recherchierten Unwahrheiten zum Jahreseinkommen von Haus- und Primärärzten weisen wir in aller Deutlichkeit zurück. Sie wissen, dass in Brandenburg über 300 und bundesweit über 5000 Primär- und Hausarztsitze unbesetzt sind, da sich keine Nachfolger mehr finden – Tendenz steigend. Ursache sind einzig die schlechten Rahmenbedingungen für unsere Arbeit, die auch Sie zu verantworten haben. Ebenso ist Ihnen bekannt, dass die uns aufgezwungene, aber für Ärzte größtenteils nutzlose und in vielen Fällen nicht funktionierende „Digitalisierung“ paradoxerweise erhebliche Zeitressourcen bindet und uns von der eigentlichen Arbeit für die Gesundheit unserer Patienten zunehmend abhält. Wir sollen hier eine Leistung ohne Gegenleistung erbringen, was wir selbstverständlich ablehnen. Von der angekündigten Entbürokratisierung des Arztberufes spüren wir nichts – im Gegenteil – der kleinteilige Verwaltungs-, Kodier- und Abrechnungsaufwand wird jährlich höher.

Wir wissen um die elementare Bedeutung der ambulanten Primär- und Hausarztmedizin für das gesamte Gesundheitssystem und sind nicht bereit, unsere effiziente und patientenorientierte Tätigkeit weiter unter Wert zu verkaufen. Wir wissen auch, dass der Umbau der ambulanten Medizin zur Staatsmedizin die Versorgung nicht verbessern wird – im Gegenteil.

Die primär- und hausärztlichen Einkommen entsprechen nicht mehr unserer qualifizierten akademischen Ausbildung, unserem Zeitaufwand sowie unserer medizinischen und betriebswirtschaftlichen Verantwortung. Da von Ihnen wiederholt Forderungen nach einer angemessenen Vergütung bzw. einem Inflationsausgleich ausgeschlagen bzw. nicht beantwortet wurden, sehen wir uns nun gezwungen, Leistungen einzuschränken. Dies wird für unsere Patienten bzw. ihre Wählerschaft und Kunden – denen Sie vollmundig unbegrenzte Leistungen versprechen und damit eine übersteigerte Erwartungshaltung nähren – vermutlich deutlich nachteilig zu spüren sein.

Sehr geehrter Herr Lauterbach, Sehr geehrte Frau Nonnemacher, Sehr geehrte Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherungen – zu folgenden Maßnahmen sehen wir uns gezwungen:

Die im Primärarztbereich üblichen Mehrfachkonsultationen im Quartal werden wir unseren Patienten nicht mehr im bisherigen Umfang anbieten können, da wir i.d.R. schon ab der zweiten, spätestens aber ab der dritten Konsultation aufgrund unseres „Beratungsbudgets“ keine Vergütung mehr erhalten.

In diesem Zusammenhang werden wir auch die Akut- und Notfallversorgung in unseren Praxen einschränken und die Patienten vermehrt in die Notaufnahmen der Krankenhäuser verweisen müssen.

Alle medizinischen und medizintechnischen Leistungen, die nicht oder nicht adäquat bezahlt werden, werden wir deutlich einschränken bzw. nicht mehr durchführen. Schon für einfache apparative Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktion und Ultraschall werden wir die Patienten somit an die Krankenhäuser und niedergelassenen Gebietsärzte verweisen müssen, wobei Termine bei Letzteren bekanntermaßen nicht zeitnah oder nur unter unzumutbaren bürokratischen Bedingungen erhältlich sind. Dies wird in jedem Fall verlängerte Wartezeiten auf Termine und eine wesentlich kostenintensivere Diagnostik nach sich ziehen.

Hausbesuche werden wir auf ein Minimum beschränken bzw. gar nicht mehr durchführen, da diese weiterhin indiskutabel niedrig vergütet werden.

Entgegen unserer Absicht werden wir die Privat- und Selbstzahlermedizin in unseren Praxen bevorzugen müssen, da nur hierdurch eine Teilkompensation unserer gesunkenen Realeinkommen erzielt werden kann. Wie Ihnen bekannt ist, müssen wir hier auf die seit 1996 nicht mehr angepasste GOÄ zurückgreifen.

Unseren Patienten werden wir diese notwendigen Maßnahmen u. a. durch Aushänge in unseren Praxen erklären, und Sie, sehr geehrte Damen und Herren, als Adressaten für Beschwerden benennen.

Wie Sie wissen, stehen wir Ihnen für konstruktive Gespräche jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen GrüßenIhre Potsdamer Primär- und Hausärzte
Verein für fachärztliche Primärmedizin in Potsdam e. V.
www.primärfachärzte-potsdam.de