Wichtige Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patienten,

wir möchten Sie proaktiv auf die bevorstehenden personellen Veränderungen in unserer Praxis informieren, die zum Ende dieses Jahres anstehen, damit Sie es von uns und nicht auf dem Buttermarkt hören:

Frau Kotova hat zum 31.12.2024 gekündigt und beendet somit unerwartet ihre ärztliche Tätigkeit bei uns. Wir befinden uns bereits im Gesprächen mit möglichen Nachfolgern.

Unser aktueller Weiterbildungsassistent Herr Dr. Kip ist Ende des Jahres mit seiner 12-monatigen Weiterbildungszeit fertig und scheidet (allerdings regulär) somit ebenfalls aus.

Wir konnten erfreulicherweise bereits zum 1.11.24 Frau Dr. Schäfer als Nachfolgerin als Weiterbildungsassistentin für Herrn Dr. Kip gewinnen. Zusätzlich werden wir Anfang 2025 eine weitere Weiterbildungsassistentin zur Fachärztin für Allgemeinmedizin anstellen.

Aktuell wird Frau Schäfer von uns eingearbeitet.

Wie Sie wissen, sind im Planungsbereich Elmshorn 8,75 Hausarztstellen unbesetzt. Mit dem Wegfall von Frau Kotova 9,75.

Der ärztliche Nachwuchs macht aufgrund der politischen und standespolitischen Knebel und Rahmenbedingungen einen großen Bogen um Niederlassungen.

Sie können somit nachvollziehen, dass es nicht einfach sein wird, zeitnah einen neuen Facharzt einzustellen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Ferner ist die Altersstruktur der Elmshorner ärztlichen Kollegen so, dass im Jahre 2025 und drüber hinaus damit zu rechnen ist, dass weitere Praxis schließen und/oder Nachfolger suchen.

 

Um unseren Bestandspatienten weiterhin eine umfassende und angemessene Versorgung bieten zu können, ist es für uns somit bedauerlicherweie unumgänglich, eine moderate Anzahl bislang Frau Kotova zugeordneter Patienten bitten zu müssen, sich hausärztlich neu zu orientieren. Wir kalkulieren, dass wir mindestens 90% weiterversorgen können. Überwiegend haben wir diese Bitten schon entsprechend kommuniziert und die Patienten bereits informiert.

Ferner haben wir Neuaufnahmen in unserer Praxis stoppen müssen, bis wir personell wieder umfassender aufgestellt sind.

Wir bedauern diese Umstände und unsere getroffenen Maßnahmen sehr , sehen diese jedoch aufgrund der genannten Rahmenbedingungen als alternativlos.

Wie Sie uns jedoch kennen, können Sie gewiss sein, dass wir an einer zeitnahen Lösung im Sinne unserer Patienten arbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Krumbiegel & Lieberei

Frau Schäfer verstärkt als Ärztin unser Team

Frau SchäferKirstin Schäfer verstärkt am sofort als Ärztin in Weiterbildung zur Fachärztin für Allgemeinmedizin unser Team ab November 2024.

Aktuell erfolgt die Einarbeitung in unsere Praxis, die EDV etc. und voraussichtlich ab Januar 2025 steht Frau Schäfer für die Versorgung der Patienten zur Verfügung und wird den Terminkalender von Herrn Dr. Kip übernehmen.

 

Was ein Weiterbildungsassistent ist, kann hier nachgelesen werden.

 

 

Corona Impfungen/ Grippe Impfungen 2024

PneumokokkenimpfungLiebe Patienten,

es häufen sich aktuell seitens der Patienten Nachfragen bezüglich der Corona Impfungen im Herbst diesen Jahres.

Wir bereits in den Vorjahren halten wir uns bezüglich der Impfempfehlungen hat die Vorgaben des Robert Koch Institutes.
Diese besagen aktuell (Stand 26 September 2024):

Eine Basisimmunität
(Bedeutet, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) gehabt hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgt sein)
vorausgesetzt gilt:

Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Zu dieser Personengruppe gehören:

– Personen im Alter ≥60 Jahre
– Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
– Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
– Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:

– Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
– Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
– Adipositas
– Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
– Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
– Aktive neoplastische Krankheiten

Der ehemals geforderte Impfabstand von mindestens 12 Monaten zur vorherigen Impfung/ dem letzten Infekt wurde aufgehoben.
Nunmehr wird für die entsprechenden Personengruppen (wie oben aufgeführt) eine jährliche saisonale Impfung empfohlen.

Eine Corona Auffrischimpfung ist nicht erforderlich, wenn Sie binnen der letzten 6 Monate Corona positiv waren.
Eine Corona Auffrischimpfung ist nicht erforderlich, wenn Sie immungesund sind und im Kalenderjahr 2024 Corona positiv waren.

Wie Sie es von uns kennen, empfehlen wir nach jeder Impfung für ein bis zwei Tage eine körperliche Schonung und explizit eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr.
Insbesondere sollte intensiver Sport und/ oder ein Saunagang vermieden werden.
Falls erforderlich, kann die Impfstelle mit einem Kühlpack behandelt werden.
In der Regel werden etwaige Impfreaktionen damit gemildert.
Ggfs kann eine temporäre, milde Tabletteneinnahme (so erforderlich Paracetamol oder Ibuprofen) erwogen werden.

Es ist ausdrücklich erlaubt und für entsprechnde Personengruppen empfohlen, sich zeitgleich auch gegen Influenza impfen zu lassen.
Allerdings muss in diesem Fall darauf hingewiesen werden, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von zwei Impfstoffen, eine etwaige Impfreaktion eventuell häufiger und eventuell intensiver als bei der getrennten Impfung auftreten kann.

Wir verimpfen in der Saison 2024/2025 den an die Omikron-Sublinien JN.1 und KP.2 adaptierten mRNA-Impfstoff der Firma Pfizer/Biontech (Comirnaty).

Quelle:
rki.de

Das E-Rezept

Das E-Rezept bereitet weiterhin Probleme und wirft immer wieder Fragen auf. Nachfolgend versuchen wir, einige Mißverständnisse auszuräumen und häufige Fragen bzw. Unsicherheiten zu klären.

(Ursprünglicher Beitrag vom 19.03.2024, Update vom 13.07.)

E-Rezept - Schritt1Schritt 1 bei der Erstellung des E-Rezeptes

Vor der Ausstellung eines E-Rezeptes müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte in der Praxis zum Quartalsanfang vorgelegt haben. Eine E-Rezeptausstellung oder die Vorbereitung ist sonst nicht möglich. Die Praxis wird bei nicht vorliegender Krankenkassenkarte immer ein herkömmliches rotes (altes) Rezept ausstellen.

Die Quartalssystematik:

Quartal 1 : 01.01. – 31.03.

Quartal 2 : 01.04. – 30.06.

Quartal 3 : 01.07. – 30.09.

Quartal 4 : 01.10. – 31.12.

Bitte beachten Sie: Manche Medikamente, wie z. B. Schmerzmittel, die nur auf einem BTM-Rezept verordnet werden können oder Hilfsmitteln etc., können nicht als E-Rezept verordnet werden. Auch können verschreibungsfreie Medikamente sowie Rezepte für Privatpatienten derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden.

 

E-Rezept ServerSchritt 2 E-Rezept

Sollten die grundlegenden Bedingungen erfüllt sein (Karte liegt vor, die Medikamentenbestellung ist schon wieder fällig, das Medikament ist auf E-Rezept verordnungsfähig, etcetc,), werden wir das E-Rezept erstellen und auf einen der Gematik-Server hochladen.

Hier liegt leider oft die erste Hürde. Sollte es – wie so oft – zu einer technischen Störung kommen, ist die zeitgerechte Ausstellung nicht möglich. Oftmals versuchen wir das aber noch über Stunden. Bitte planen Sie für E-Rezepte 2 Werktage Vorlaufzeit ein!

Sollte die Erstellung des E-Rezeptes endgültig scheitern, werden unsere Mitarbeiterinnen dieses auf ein altes rotes Papierrezept umschreiben müssen. Dies macht doppelte Arbeit und beeinträchtigt den Praxisablauf erheblich.

 

 

 

E-Rezept 3Schritt 3 E-Rezept: In der Apotheke

Sollte das E-Rezept auf dem Server angekommen sein, können Sie nun mit Ihrer Krankenkassenkarte Ihre Apotheke aufsuchen. Die Krankenkassenkarte dient hier nur als Identitätsnachweis, das eigentliche Rezept befindet sich nicht darauf.

Auch hier lauert wieder eine Fehlerquelle. Obgleich das Rezept korrekt auf dem Server abgelegt ist, kann es immer wieder zu Störungen beim Abruf kommen. So geschehen die letzten Wochen, meist am Montagmorgen. Sie als Patient können leider nicht nachvollziehen, ob die Praxis nun ein rotes Rezept ausgestellt hat oder ob der Fehler an einer anderen Stelle lag oder liegt. Es gibt nun die Möglichkeit, es in der Apotheke zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen oder in der Praxis vorstellig zu werden.

Eine Alternative wird weiter unten beschrieben, wir legen Ihnen diese an Herz!

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Apotheke keine Medikamente von den Rezepten löscht! Dies ist unnötig, selbst bei einer Teileinlösung. Die verbleibende Verschreibung kann auch in einer anderen Apotheke eingelöst werden und die Arztpraxen können Löschungen nicht sehen! Wir dürfen Ihnen aber leider immer nur einen Quartalsbedarf rezeptieren. Dies würde erhebliche Probleme nach sich ziehen.

 

E-Rezept AppDas E-Rezept per App einsehen

Um die Unsicherheit, ob nun ein E-Rezept für Sie vorliegt oder ob ein rotes Rezept ausgestellt worden ist, möglichst vorab zu klären, können Sie sich die E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Rufen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich eine PIN schicken. Dieser wird Ihnen postalisch mit einem PostIdent-Verfahren zugesandt und ist für die App erforderlich. Bei meiner Krankenkasse dauert der Versand 14 Tage.

Ist die App korrekt installiert und eingerichtet, erscheinen dort nun Ihre E-Rezepte und Sie können in die Apotheke gehen, taucht es dort nicht auf, sollten Sie in der Praxis vorstellig werden und es dort abholen bzw. klären, warum eine Ausstellung nicht möglich war. Zusammen mit der App können Sie nun also unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte unsere Online-Rezeptbestellung bedenkenlos weiter benutzen.

 

 

 

Die Gematik E-Rezept AppDie App „Das E-Rezept“ von der Gematik

Im Google Playstore sowie im Apple Appstore finden Sie die App mit der Suche „Gematik E-Rezept“. Im Sreenshot sehen Sie das blau-weiße Icon. Nach dem Download werden Sie durch den Installationsprozess geleitet.

Wie oben bereits erwähnt, werden Sie dazu den PIN Ihrer Krankenkassenkarte benötigen.

Die App wird dann Ihre gültigen und auch Ihre bereits eingelösten Verordnungen zeigen.

Update zur App „Das E-Rezept“ von der Gematik:

Während ich an der Aktivierung der E-Rezept-App der TK trotz mehrstündiger Bemühungen gescheitert bin, konnte ich die App der Gematik ausprobieren und als funktional kennen lernen. Bei einem Probe-Rezept war die Verordnung schnell in der App sichtbar. Mir bisher unbekannt war, dass man diese Verordnung nun auch an eine örtliche Apotheke der Wahl weiterleiten kann. Zur Auswahl stand hier dann die (kostenpflichtige?) Lieferung an die Wohnadresse oder die Vorbestellung zur Abholung.

Obgleich der Aktivierungsprozess mit Aufwand verbunden und bei der Abfrage jedesmal die KartenPIN und das Scannen der Versichertenkarte notwendig ist, können wir diese App empfehlen.

 

 

 

Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie bitte in den Kommentaren!


Anmerkung: Wir möchten an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass die Einführung dieser Art von Digitalisierung nicht unser Wunsch war und wir wie Sie auch nun damit leben lernen müssen.

Darmkrebs ist vermeidbar – Männer ab 50, Frauen ab 55 Jahren

DarmspiegelungDarmkrebs ist eine häufige Krebserkrankung des Menschen, Frauen haben so z. B. ein Erkrankungsrisiko von 6,1 und ein Sterberisiko von 2,7 % auf die Lebenszeit gesehen.

Die wichtigste präventive Massnahme, die Darmspiegelung, wurde hier von Herrn Lieberei ausführlich beschrieben.

Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren sollten diese Untersuchung vornehmen. – Bitte bestellen Sie aktiv Ihre Überweisung zur Koloskopie, wenn Sie in diesem Alter sind und bisher noch keine Darmspiegelung hatten.

Nutzen Sie gerne dafür unsere Überweisungsbestellung oder sprechen Sie uns darauf an!

Eine Liste von Gastroenterologen, die eine Darmspiegelung durchführen können, finden Sie hier.

Blutbefunde und Laborbefunde online einsehen und runterladen

Unser Labor bietet die Möglichkeit, dass Sie Ihre Blutergebnisse und Laborbefunde online ansehen und ggf. auch herunterladen können. – Das ist sehr hilfreich, wenn Sie bei weiteren Ärzten in Behandlung sind, welche die Ergebnisse benötigen.

Diese Möglichkeit führen wir nun probeweise zu 2024 ein und wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

Bedenken Sie aber bitte, dass Sie mit dieser Option die Blutergebnisse schneller haben werden, als die Praxis. Hier liegen die Laborwerte meist erst am Folgetag Nachmittags den Ärzten vor.

Eine Ausnahme sind hoch veränderte Werte, hier informiert uns das Labor sofort nach Erhebung telefonisch und per Fax.

Weiterhin gilt das Vorgehen: Der Arzt sichtet die Befunde und wird Sie – falls notwendig – über das weitere Vorgehen unterrichten lassen.

 

Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, lassen Sie sich bitte bei der Blutabnahme Ihre Auftragsnummer geben:

Blutergebnisse

 

Wir sind auf Ihr Feedback gespannt, gerne unten in den Kommentaren.

Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich vorkommt, dass die Befunde erst zwei Tage später online einsehbar sind. Versuchen Sie es dann bitte später noch einmal. An dieser Stelle müssen wir noch einmal darauf hinweisen: Wir werden keinerlei Patientenbefunde per E-Mail versenden, dies verstösst gegen die Datenschutzrichtlinien der Praxis.

Labortermine absagen

LaborBisher war es nicht möglich, Termine im Labor und zu speziellen Untersuchungen über Doctolib abzusagen. – Wir haben nun die Einstellungen dahingehend optimiert, dass dies zukünftig möglich sein wird. Explizit seie darauf hingeweisen dass nur Absagen und nicht Buchungen von Terminen freigeschaltet sind. Dazu haben wir hier schon Stellung bezogen.

Bitte nehmen Sie das nur im Notfall in Anspruch, wenn die Absage weniger als 3 Werktage erfolgt, denn ansonsten waren unsere Vorarbeiten vergebens.

Für eventuelle Probleme haben wir die Kommentarfunktion freigeschaltet. Geben Sie dort aber keine allzu persönlichen Informationen an, die wird das gesamte „Internet“ lesen können!

Die STIKO aktualisiert die Corona-Impfempfehlung

Die STIKO empfiehlt im Epidemiologischen Bulletin von 04/2024 die Corona-‍Auffrischimpfung für bestimmte Indikationsgruppen als jährliche Standardimpfung im Herbst.

Die wichtigsten Anpassungen der STIKO bzgl. der Coronaimpfung

– Die Corona-Auffrischimpfung wurde als Standardimpfung in den Impfkalender 2024 aufgenommen und wird für bestimmte Indikationsgruppen als jährliche Impfung im Herbst empfohlen anstelle eines Abstandes von mindestens 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt.
– Für den Aufbau der Basisimmunität sollte von 3 Antigenkontakten (Infektion oder Impfung) mindestens einer durch eine Impfung erfolgen (bisher: mindestens 2 Antigenkontakte durch Impfung).
– Bei Nachholimpfungen für die Basisimmunität ist ein verlängerter Impfabstand empfohlen.
-> mindestens 4 bis vorzugsweise 12 Wochen zwischen der 1. und 2. Dosis
-> ≥ 6 Monate zwischen der 2. und 3. Dosis     /// Kommentar: Dies sollte in der Praxis kaum Bedeutung haben. Siehe Pkt. Aufbau der Basisimmunität
– Es sollen mRNA- oder proteinbasierte Impfstoffe mit der jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung verwendet werden.

Quelle: BioNTech Infoservice vom 08.03.2024

Für den diesjährigen Herbst bedeutet dies eine erhebliche Doppelbelastung für die Praxen, wenn dann Coronaimpfungen und Grippeschutzimpfungen zeitlich aufeinander fallen, zumindest für die relevante Personengruppe (Auszug):

  • Patienten ab 60 Jahren
  • Pflegeheimbewohner
  • Kontaktpersonen zu Imungeschwächten
  • medizinisches Personal
  • Patienten mit Grunderkrankungen:

– Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
– Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
– Adipositas
– ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre          Erkrankungen
– Trisomie 21
– Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, Z. n. Organtransplantation)
– aktive neoplastische Krankheiten